Brauchtumsfeuer

Aktuell sind Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) grundsätzlich nicht verboten.

Die bisherige Verordnung, die einige Ausnahmen bzw. Verbote vorsieht, bleibt weiterhin gültig.

 

Das Entzünden des Osterfeuers ist ausschließlich am Karsamstag (30.03.2024) von 15:00 Uhr bis Ostersonntag (31.03.2024) 03:00 Uhr zulässig.

Ein Ausweichen auf einen anderen Tag ist nicht zulässig.

 

Beim Abbrennen des Osterfeuers sollen aber einige Vorschriften bzw. Empfehlungen besonders beachtet werden. So soll nur trockenes Holz (Strauch- und Baumschnitt) verwendet werden. Das Sammeln großer Mengen zu sehr großen Feuern ist nicht erlaubt. Keinesfalls verbrennen darf man Abfälle, Altholz und Materialien wie Kunststoff, Lacke, Gummi, etc. Bereits länger gelagertes Material sollte vor dem Verbrennen noch einmal umgeschichtet werden,
um Kleintieren wie Igeln, Mäusen oder Vögel das Überleben zu ermöglichen.

 

Auch die im Gesetz vorgeschriebenen Abstände sollen beim Osterfeuer unbedingt Beachtung finden:

50 m zu Gebäuden, 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, 100 m zu Energieversorgungsanlagen und 40 m zu Wald- und Baumbeständen.

 

Als Vorsichtsmaßnahme sollte ausreichend Löschwasser bereit gehalten werden.

Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen und abschließend so zu löschen, dass sie auch durch heftige Windstöße nicht wieder entfacht werden können.

Wichtig:

Um unnötige Fehlalarmierungen der Feuerwehren zu vermeiden und die in Notfällen benötigte rasche Hilfe an den richtigen Ort bringen zu können, wird die Bevölkerung ersucht, geplante Osterfeuer bei ihrer örtlich zuständigen Feuerwehr zu melden.

Spendenkonto

BIC:
STSPAT2G
IBAN:
AT49 2081 5240 0000 1057

Wetterwarnung UWZ

Aktuelle Unwetterwarnungen für Österreich  

Wer ist Online

Aktuell sind 21 Gäste und keine Mitglieder online

Wetterwarnung ZAMG

ZAMG-Wetterwarnungen

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.